Preise

Kosten von Krankenkassen bezuschusst

Mit einer ärztlichen Bescheinigung über deine Diagnose, erhältst du einen Kostenzuschuss von deiner Krankenkasse. Lies weiter unten, was du dafür tun musst.

Zertifizierte Ernährungsexpertinnen

Wir sind ein Team aus zertifizierten Ernährungsexpertinnen. Das heißt, unsere Beratungen werden von Krankenkassen bezuschusst.

Hier erfährst du, was du tun musst, um den Zuschuss zu erhalten.

Alle Beratungen finden online statt.

Kostenfreies Informationsgespräch

+49 40 607 – 325 06
Ernährungsberatung Hamburg

Preise Ernährungsberatung

Wenn du Beschwerden hast, lasse deinen Arzt eine Diagnose stellen. Mit der entsprechenden Diagnose kann er dir eine Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie ausstellen. Diese wiederum benötigt deine Krankenkasse.

Infogespräch 15 Minuten (online)kostenfrei
Erstberatung 60 Minuten (online)110 Euro
Folgeberatung 60 Minuten (online)110 Euro
Angebote für Unternehmenauf Anfrage

Kostenzuschuss Ernährungsberatung

Bei einer vorliegenden Indikation, beispielsweise “Reizdarm”, “Fruktoseintoleranz”, “Adipositas” oder “Essstörung” zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen für die ersten fünf Beratungen einen Zuschuss von 25 % bis 100 % (nach § 43 SGB V).

Um zu erfahren, wie hoch dein Zuschuss ist, informiere dich bei deiner Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 100 % der Kosten. Der Kostenzuschuss privater Krankenversicherung ist individuell beziehungsweise vom jeweiligen Vertrag abhängig.

Notwendigkeitsbescheinigung für den Zuschuss

Bitte vom Arzt ausfüllen lassen.

Bitte deinen Arzt, die “Notwendigkeitsbescheinigung” auszustellen und schicke sie uns nach dem telefonischen Informationsgespräch per E-Mail zu. Wenn du die Bescheinigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht hast, kannst du sie auch nachreichen.